Jagdprüfung
Die kant. Jagdprüfungsverordnung regelt die Bedingungen.
Bei Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an den Administratoren Wildhüter
Gian Fadri Largiadèr, Chapella
(Tel. 079 560 83 30)
gianfadri.largiader@ajf.gr.ch
Im Kanton Graubünden können Sie innerhalb von 15 Monaten die Jagdprüfung ablegen.
Über die Ausschreibung im "Bündner Jäger" und im Amtsblatt des Kantons Graubünden können Sie sich detailliert informieren.
Ablauf der Prüfung
Oktober:
Anmeldung bei den Patentausgabestellen (vgl. Ausschreibung).
Voraussetzung: gültiger Personalausweis
(im Anmeldejahr: das 17. Altersjahr erfüllt).
Kosten: Fr. 300.00 und Kanzleigebühr Fr. 20.00.
Juli/August
Waffen- und Schiessprüfung
Voraussetzung: min. 30 Std. Hegeleistung und obligatorische Waffen-/Schiessausbildung
Fragenkatalog theoretische Waffenprüfung
Folgejahr März/April
Theoretische Prüfung
Voraussetzung: