Bündner Jäger
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"Der grüne Draht Februar 2021" / "Neuigkeiten vom Zentralvorstand"
«E ora?» – «tge ossa?» – «Was jetzt?»
Von Stefan Engler, Ständerat
Liebe Jägerinnen und Jäger
Liebe Leserinnen und Leser
Die Abstimmung über das Jagdgesetz liegt mehr als drei Monate zurück. Wir erinnern uns, das Gesetz wurde mit 51,9% Nein-Stimmen zu 48,1% Ja-Stimmen knapp abgelehnt. Das Abstimmungsverhalten unterschied sich dabei zwischen dem Mittelland und dem Berggebiet deutlich. Graubünden hat dem Gesetz mit 67,29% Ja-Stimmen klar zugestimmt. Aus dem unterschiedlichen Stimmverhalten der Stadtbevölkerung wie aus der gegnerischen Kampagne gilt es, für kommende Abstimmungen, bei denen es auch um die Jagd geht, rechtzeitig die richtigen Lehren zu ziehen, etwa bezüglich Präsenz in den Städten und Meinungsbildung. Was bedeutet die Ablehnung des Gesetzes für die Jagdausübung in Graubünden? Es gilt weiterhin das alte Jagdgesetz, das auch «eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd» zu gewährleisten hat (Art. 1 Abs. 1 lit. d).
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- «Braucht die Jagd eine Rechtfertigung?» [2'055 KB]
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