Erfeuliches zur Hirschwildregulation
Die Hochjagd ist vorbei und die Sonderjagd steht bevor. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Hochjagdstrecke stark durch die Wetterbedingungen beeinflusst wird. So wird auch in diesem Jahr die Planerfüllung der weiblichen Tiere während der Sonderjagd im November und Dezember erfolgen müssen. Auch aufgrund der immer stärker spürbaren Veränderungen des Klimas ist diese Jagd als Teil der Bündner Jagd nicht mehr wegzudenken. Doch dank der sehr guten Arbeit und des grossen Einsatzes der Jägerschaft in den vergangenen Jahren konnte die angestrebten Bestandsreduktionen in verschiedenen Regionen erreicht werden. Die Abschusspläne für die Sonderjagd können dadurch noch weiter nach unten korrigiert werden, ohne dabei die Zielerreichung aus den Augen zu verlieren.
Bedanken möchte ich mich bei Ihnen nicht nur…
…für Ihren Einsatz bei der Regulierung der Schalenwildbestände, sondern auch für Ihre Unterstützung bei der Regulation des Wolfsbestands in Graubünden. Die Jägerschaft wurde während der Hochjagd für den Abschuss von zwei einzelnen problematischen Wölfen und für den Abschuss von diesjährigen Jungtieren einzelner Wolfsrudel miteinbezogen. Dies sind die Wolfsrudel Vorab, Lenzerhorn und Fuorn, bei denen aufgrund ihres Konfliktpotenzials die vollständige Entnahme bis Ende Januar 2025 vorgesehen ist. Im Verlauf der Hochjagd wurden zwei Wölfe durch die Jägerschaft erlegt; je einer in den Wolfsrudeln Vorab und Lenzerhorn. Die
beiden Abschüsse sind korrekt und professionell umgesetzt worden und es hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich die Jägerschaft ihrer Verantwortung im Umgang mit Wildtieren – auch sensiblen Arten wie dem Wolf – bewusst ist. Dabei soll aber weder die Attraktivität der Bündner Jagden infrage gestellt werden, noch deren Ansehen in der Bevölkerung und auch deren anerkannte Rolle für die Regulierung der Schalenwildbestände.
Bei der vorgesehenen Rudelentnahme gilt…
…der Grundsatz «Klein vor gross». Im Rahmen der Hochjagd wurden deshalb zunächst die – im September gut ansprechbaren – diesjährigen Jungtiere zum Abschuss freigegeben. Für die Sonderjagd wird die Regulation auf die übrigen Rudelmitglieder ausgeweitet. Die Jägerschaft wird wieder vor Beginn der Sonderjagd mithilfe des SMS-Systems über die aktualisierte Weisung zur Wolfsregulation informiert.
Wir sind überzeugt, dass es für eine zukünftigeKoexistenz…
…mit dem Wolf wichtig ist, dass die Wolfspopulation analog anderer Wildarten reguliert wird, ohne den Bestand zu gefährden und ohne dass einzelne Wölfe oder auch Wolfsrudel mit auffälligem Verhalten möglichst schnell entfernt werden. Im 2023 wurde mit der Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung die notwendigen Voraussetzungen für ein modernes Wolfsmanagement geschaffen. Das war ein wichtiger Schritt, um Konflikte zu reduzieren und langfristig ein Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf in der Kulturlandschaft zu ermöglichen. Ein Schritt zu einem Management, das in ähnlicher Weise auch bei vielen anderen jagdbaren, aber
auch geschützten Arten angewendet wird. Die schrittweise Abnahme der Konflikte in den letzten Jahren weist darauf hin, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich bedanke mich für Ihren Einsatz und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude bei der Ausübung der verschiedenen Jagden. – In bocca d’luf! – In bocca al lupo!
Adrian Arquint
Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden