Hege

Für eine intakte Natur

Die heutige Landschaft wird durch die verschiedenen Nutzungsarten des Menschen teilweise stark beansprucht. Auf der anderen Seite stehen die Bedürfnisse und Ansprüche von Fauna und Flora. In diesem Spannungsfeld setzt sich die Kantonale Hegeorganisation des BKPJV für die Belange von Fauna und Flora ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei und der Wildhut vor Ort.
Die Hegeorganisation des BKPJV sieht sich auch als Partner gleichartig interessierter Kreise (Ämter, Verbände, Organisationen) und ist bestrebt, mit diesen zusammen gemeinsame Ziele zu verfolgen.

Ziel der Hege

Mit der Hege verfolgt die Bündner Jägerschaft das Ziel, der gesamten Artenvielfalt Lebensräume zu erhalten, zu pflegen und nötigenfalls zu schützen (so genannte Biotophege). Dies soll eine artgerechte Entwicklung und Verbreitung von Fauna und Flora ermöglichen.

Grundlagen

Die Hege basiert auf der von der Regierung erlassenen Kantonalen Hegeverordnung und auf dem Hegereglement des BKPJV.
Das Amt für Jagd und Fischerei erarbeitet zusammen mit dem Bündner Kantonalen Patentjäger-Verband für jeden Jagd- resp. Hegebezirk ein Hegekonzept. Die Hegemassnahmen erfolgen auf Grund der ausgearbeiteten Hegekonzepte. Diese können in Absprache mit der zuständigen Wildhut laufend ergänzt oder den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden.

Massnahmen

In den Hegekonzepten werden gemäss Kantonaler Hegeverordnung folgende Massnahmen aufgeführt und nach Prioritäten festgelegt:

  • Sicherung, Beruhigung, Pflege, Gestaltung und Unterhalt wichtiger Lebensräume für Wild und Vögel
  • Pflege von Waldrändern, Hecken-, Brut- und Äsungsgehölzen
  • Freihaltung brachliegender Wiesen als Äsungsflächen
  • Erstellen von Tristen
  • Massnahmen bei ausserordentlichen Notsituationen für das Wild

Mittels Schaffung und Unterhalt von Wildruhezonen werden von der Hegeorganisation in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei grosse Anstrengungen unternommen, dem Wild möglichst störungsfreie Winterlebensräume zu gewährleisten.

Finanzierung

Der Kanton gewährt jährlich im Rahmen des Voranschlages Beiträge für:

  • die Umsetzung der in den Hegekonzepten aufgeführten Massnahmen
  • die Kosten für Massnahmen bei ausserordentlichen Notsituationen für das Wild
  • die Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger
  • die Vogelpflege

Die notwendigen Arbeitsstunden zur Umsetzung der Massnahmen werden von den Bündner Jägerinnen und Jägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten unentgeltlich geleistet.

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