Jagdprüfung

Wie werde ich Jäger-/in?

Jagdprüfung
Die kant. Jagdprüfungsverordnung regelt die Bedingungen.
Bei Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an den Administratoren Wildhüter
Gian Fadri Largiadèr, Chapella
(Tel. 079 560 83 30)
gianfadri.largiader@ajf.gr.ch

Im Kanton Graubünden können Sie innerhalb von
15 Monaten die Jagdprüfung ablegen.

Über die Ausschreibung im "Bündner Jäger" und im Amtsblatt des Kantons Graubünden können Sie sich detailliert informieren.

Ablauf der Prüfung

Monat Oktober:
Anmeldung
bei den Patentausgabestellen (vgl. Ausschreibung).
- für die Jagdprüfung
- für die Hegeleistung
- für KOAWJ Ausbildungskurse (fakultativ)

Voraussetzung: gültiger Personalausweis
(im Anmeldejahr: das 17. Altersjahr erfüllt).
Kosten: Fr. 300.00 und Kanzleigebühr Fr. 20.00.

Juli/August
Waffen- und Schiessprüfung
Voraussetzung: min. 30 Std. Hegeleistung und obligatorische Waffen-/Schiessausbildung

Fragenkatalog theoretische Waffenprüfung

Folgejahr März/April
Theoretische Prüfung
Voraussetzung:
- Teilnahme an der Waffen- und Schiessprüfung
- min. 50 Std. Hegeleistung (total)

Fragenkatalog Gesetzeskunde

Folgejahr Mai/Juni
Jungjägerfeier mit offizieller Übergabe des Jagdpatentbüchleins